Wie oft führt RDA einen Sachkundekurs durch?

Grundsätzlich finden ein bis zwei Kurse pro Kalenderjahr statt. Bewährt hat sich die Zeit zwischen Pfingsten und den Sommerferien. Der Zeitpunkt hängt aber auch von der Anzahl der Voranmeldungen statt. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte unverbindlich an.

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahme am Kurs kostet 120€. Darin enthalten sind auch die Scripts des Unterrichts und die Prüfungsgebühr.

Gilt die Sachkunde auch für das Bewachungsgewerbe?

Nein. Die Sachkunde von RDA gilt für den sportlichen Bereich.

Ab welchem Alter kann ich am Kurs teilnehmen?

Eine Altersbeschränkung ergibt sich daraus, dass wir im Kurs auch mit Großkaliber-Waffen schießen, dafür gelten die gesetzlichen Altersvorgaben. Grundsätzlich macht die Sachkunde ab einem Alter von 18 Jahren Sinn.

Wie lange gilt die Sachkunde?

Es gibt keine Beschränkungen für die Gültigkeit der Waffensachkunde.

Ist die Prüfung schwer?

Nein, wenn man dem Unterricht gefolgt ist und ein wenig gelernt hat :-)

Wenn ich nicht bestehe, kann ich die Prüfung wiederholen?

Ja. Bei Nichtbestehen kann man die Prüfung gegen eine Gebühr von 20€ wiederholen. Fällt jemand jedoch dreimal durch, möchten wir, dass dieser Kandidat den kompletten Kurs wiederholt. Allerdings kam das in unserer bisherigen Praxis noch nicht vor :-)

Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Auf unserer Kontaktseite finden Sie unsere EMail Adresse. Wir beantworten gerne weitere Fragen.

Die Prüfung schließt den Lehrgang ab und das Bestehen ist auch die Voraussetzung für die Ausstellung der Waffensachkunde-Bescheinigung. Sie besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und aus einem praktischen Teil.

Der schriftliche Teil besteht seinerseits aus 50 Multiple-Choice Fragen und zehn weiteren Fragen (hauptsächlich zu Notwehr/Notstand), die allerdings auszuformulieren sind.

Eine gute Vorbereitung für die Prüfung ist das Durcharbeiten des amtlichen Fragenkatalogs, den man beim Bundesverwaltungsamt herunterladen kann.

Bei der "German Rifle Association" gibt es dafür auch einen Waffen-Sachkunde Online-Trainer.

Es schließt sich eine praktische Prüfung an, bei der für jeden Waffentyp die Handhabung überprüft wird. Das Zeugnis wird für "Kurz- und Langwaffen" ausgestellt, im Normalfall wird die Handhabung also mit Pistole, Revolver, Büchse und Flinte geprüft. Das Sachkundezeugnis kann allerdings auf Wunsch auch eingeschränkt werden, dann wird natürlich auch weniger geprüft.

1. Strafrecht: Notwehr und Notstand

Der erste Teil des Lehrgangs befasst sich mit den §§ 31-33 des StGB: Hier geht es um die Themen Notwehr und Notstand. Auch für Nicht-Juristen ist es doch recht interessant, sich einmal genauer mit diesen Begriffen auseinanderzusetzen. Für den Besitzer einer Schusswaffe reicht es eben nicht nur aus, an dieses Thema nur mit "gesundem Menschenverstand" heranzugehen.

2. Waffenrecht

Speziell in diesem Teil hat sich in der letzten Zeit eine ganze Menge verändert. Seit 1.4.2003 gilt in der Bundesrepublik ein neues, verschärftes Waffenrecht, das jedoch - trotz des so lautenden Reformanspruchs - nicht unbedingt einfacher und besser lesbar geworden ist. Themen sind hier das gesamte Waffenrecht, also

  • die Voraussetzungen über den Erwerb und Besitz
  • die Aufbewahrung,
  • der Transport.

3. Waffensachkunde

Hier geht es um's "Eingemachte":

  • Aufbau von Schusswaffen (Teile wie Lauf, Verschluss ...), deren Bedeutung und Funktion.
  • Die Handhabung der verschiedenen Waffen (Pistole, Revolver, Büchsen, Flinten). Es wird die Funktionsweise sowie die sichere Handhabung der jeweiligen Waffen erklärt.
  • Munition: Kennzeichnung von Munition, Reichweite, Gefahrenbereich und Wirkung.
  • Ballistik: Innen- und Außenballistik sowie auch die Zielballistik werden erläutert

Last but not least machen wir hier auch praktische Übungen - denn grau ist alle Theorie.

Der Sachkundekurs umfasst Theorieteile, Trockenübungen zur Handhabung, praktisches Schießen und zum Abschluss die Prüfung.

Wir starten am Kurswochenende mit den Theorieteilen - meist mit dem Themengebiet Waffenrecht. Anschließend die Theorie über den Aufbau und die Handhabung der verschiedenen Waffenarten. Für den ersten Tag ist es damit genug, und wir üben das Gelernte mit praktischen Trockenübungen ein.

Am zweiten Kurstag (Sonntag) beschäftigen wir uns vormittags mit einer sehr trockenen Materie - dem Strafrecht mit den Themen Notwehr und Notstand. Nach dem Mittagessen fehlt noch das große Themengebiet Munition und Ballistik. Eine zweite Runde mit Trockenübungen schließt dann den Theorieteil ab.

Die folgende Woche haben die Kursteilnehmer nun Zeit, das Gelernte zu wiederholen und auf die Prüfung zu lernen. Unter der Woche (meist Mittwoch abends) steht noch das praktische Schießen auf dem Plan. Grundlage dessen ist die AWaffV, nach der bei der Sachkunde auch ausreichende Kenntnisse im praktischen Schießen nachgewiesen werden müssen.

In unserem Kurs macht jeder Teilnehmer grundsätzlich fünf Schuss mit je vier verschiedenen Waffen (Pistole, Revolver und zwei verschiedene Langwaffen). Dabei kommt es nicht auf die "super" Ergebnisse an, aber die Teilnehmer sollen die Erfahrung des scharfen Schusses machen und schon die richtige Handhabung beherrschen.

Die Prüfung am Ende der Kurswoche schließt den Kurs ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit Multiple Choice Fragen sowie auch Rechtsfragen mit Lückentext. Im folgenden Prüfungsgespräch fühlen wir Teilnehmern mit Schwächen im schriftlichen Teil "auf den Zahn" und prüfen die Handhabung von Waffen und Munition.

Bestandene Teilnehmer erhalten gleich anschließend das Prüfungszeugnis.

Wozu braucht man überhaupt einen Lehrgang in Waffensachkunde? Werfen wir dazu einen kurzen Blick in das Waffengesetz: Was braucht man für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

  2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

  3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

  4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) ...

§ 7 Sachkunde

(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

...

Um also überhaupt eine Erlaubnis (sprich eine Waffenbesitzkarte) beantragen zu können, muss zunächst die Sachkunde nachgewiesen werden.